Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webhosting und Support

§ 1 Vertragsgegenstand

 (1) Der Anbieter stellt dem Kunden Webspace, d. h. Speicherplatz auf einem sog. Shared Server zur Verfügung. Der Umfang in MB richtet sich nach dem diesem Vertrag zugrunde liegenden Angebot. Der Anbieter übernimmt zu diesem Zweck die regelmäßige Überwachung der Server.

(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des regelmäßigen Zugriffs auf den Server hat. Hierzu vergibt der Anbieter einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann. Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.

(3) Der Anbieter schuldet ein Bemühen, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website) im World-Wide-Web von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Website. Insbesondere hat der Anbieter weder Einfluss auf die Technik beim Kunden oder beim Rechenzentrum, in dem sich der Server befindet noch auf die dazwischen befindlichen Verbindungen.

§ 2 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers

 (1) Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99,86% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.

(2) Ist der Inhalt des Webservers für Benutzer nicht verfügbar und beruht dies auf einem Verschulden des Anbieters, so schuldet der Anbieter für jeden Tag, an dem die Verfügbarkeit für mehr als 12 Stunden ausfällt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/3 der geschuldeten monatlichen Basisvergütung ohne Berücksichtigung des Datenverkehrsvolumens. Die Zahlungspflicht ist auf 10 Tage im Jahr beschränkt. Die Vertragsstrafe ist nicht verwirkt, sofern der Anbieter nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Sonstige Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten, insbesondere die zu seinen E-Mail- Accounts und die zu Concrete5 Installationen gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Ferner sind sämtliche Formulare vom Kunden sicher zu verschlüsseln. Der Kunde hat hierzu ausreichend lange und entsprechend sichere Passwörter zu verwenden.

Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

(3) Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen, sofern der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen für deren Handeln haftet.

(4) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 €. Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.

(5) Dem Kunden ist es untersagt, an Dritte sog. SPAM-Mails zu versenden. Dies gilt insbesondere auch für das Versenden von Massennachrichten an natürliche und/oder juristische Personen des Privat- und/oder Öffentlichen Rechts. Newsletter oder andere E-Mails mit werbewirksamen Inhalten darf der Kunde an Dritte nur versenden, wenn sämtliche hierfür rechtlich vorgeschriebenen Bedingungen eingehalten werden, wie z. B. das Vorliegen einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Adressaten in das Zusenden von Werbe-E-Mails.

(6) Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten aus § 3 dieser Vereinbarung, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, auf erstes Anfordern verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

§ 4 Vorübergehende Sperrung

 (1) Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung der Website zum Internet vorübergehend, d. h. bis zu zehn Tage zu unterbrechen (Sperrung der Website), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website iSv. § 3 Ziff. 6 vorliegt, beispielsweise aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet.

(2) Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

(3) Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollkommen entkräftet ist.

§ 5 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine Vergütung in Höhe des dem Vertrag zugrunde liegenden Angebotes zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage für den Nutzungsbetrag ist der Umfang des Speicherplatzes, der dem Kunden aufgrund des vorliegenden Vertrages zur Verfügung gestellt wird.

(2) Der Anbieter ist zu jeder Zeit berechtigt, die Hostingkosten gegenüber einem Kunden, der Kaufmann ist, mit sofortiger Wirkung zu erhöhen, sobald der Kunde das vertraglich vereinbarte maximale Speichervolumen überschritten hat. In einem solchen Fall wird der Anbieter dem Kunden ein neues, dem geänderten bzw. dann aktuellen Leistungsumfang entsprechendes, Angebot unterbreiten.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für seine Leistungen unabhängig vom genutzten Speichervolumen erstmalig 6 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die dem Anbieter aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen. Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Der Kunde kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.

(4) Domainverwaltung

Für die Verwaltung von Domainadressen im Auftrag des Kunden durch den Anbieter, fallen die folgend aufgeführten Kosten an:

a) Domainverwaltung (jährliche Kosten)
.de     12,00 €
.com 15,00 €
.net    15,00 €
.info   17,00 €
.org    15,00 €
.eu     25,00 €
.biz    20,00 €
.at      25,00 €
.ch     30,00 €

Bei den Kosten für die Domainverwaltung handelt es sich um die jährlichen, wiederkehrenden Beträge. Die Domainverwaltung kann nur jährlich abgerechnet werden. Eine Abrechnung für Zeiträume die geringer sind als ein Jahr ist nicht möglich. Auch bei Kündigung einer Domain wird ein angefangenes Jahr vollständig berechnet.

b) Domainregistrierung (einmalige Kosten)
.de       10,00 €
.com    20,00 €
.net      20,00 €
.info     20,00 €
.org      20,00 €
.eu       20,00 €
.biz       20,00 €
.at        30,00 €
.ch       30,00 €

c) Domaintransfer (einmalige Kosten)
.de     20,00 €
.com 20,00 €
.net    20,00 €
.info   20,00 €
.org    20,00 €
.eu     20,00 €
.biz    20,00 €
.at      30,00 €
.ch     30,00 €

§ 6 Zahlungsweise

(1) Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in einem regelmäßigen Turnus in Rechnung stellen. Inwieweit dies monatlich oder jährlich erfolgt, richtet sich nach dem diesem Vertrag zugrunde liegenden Angebot. Die Monatsrechnungen sind jeweils zwei Wochen im Voraus für den jeweiligen Folgemonat zur Zahlung fällig. Die Jahresrechnungen sind jeweils einen Monat im Voraus für das Folgejahr zur Zahlung fällig.

(2) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der dem Anbieter entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Anbieters ist nicht ausgeschlossen. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt bei Kunden, die Verbraucher sind 5,0 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz und bei Kaufleuten 8,0 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

§ 7 Rechteeinräumung

 (1) Die Inhalte der Website sind für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt (,,geschützte Inhalte“).

(2) Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.

(3) Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das vom Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr dem Anbieter zugerechnet.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag gilt zunächst für eine erstmalige Vertragsperiode von einem Jahr ab Vertragsschluss. Er verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zum Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

(2) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem

(a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über        mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate  
      entspricht;

(b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines 
      Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist;

(c) der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen des   
     Anbieters das geltende Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Anbieter       nicht unverzüglich, d. h. innerhalb von drei Tagen abstellt.

(3) Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde gegen den Anbieter einen Anspruch auf Herausgabe der Website. Die Herausgabe erfolgt durch Zur-Verfügung-Stellung der Website zum Download via FTP-Zugang oder durch Vervielfältigung der Website auf einen vom Kunden angegebenen Datenträger und Übergabe dieses Datenträgers an den Kunden.

Der Anbieter hat im Falle der Übergabe eines Datenträgers an den Kunden Anspruch auf Erstattung der zu belegenden Materialkosten.

§ 9 Nutzungsüberlassung an Dritte

 Der Kunde ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte schriftlich zustimmt.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hingewiesen. Xanweb GmbH weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken).

Außerdem werden Informationen nur im technisch notwendigen Umfang Dritten zugänglich gemacht, soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht.

(2) Xanweb GmbH weist den Kunden darauf hin, dass der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von Xanweb GmbH liegenden Personen und Institutionen missachtet wird; außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt.

(3) Xanweb GmbH informiert Kunden ferner vorsorglich darüber, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere Teilnehmer im Internet sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.

 § 11 Geheimhaltung

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, dass auch diese - ebenfalls unbefristet - jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 12 Mängelhaftung und sonstige Leistungsstörung

(1) Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Webserver schließt der Anbieter jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.

(2) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen des Anbieters oder Dritten, für die der Anbieter haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für den Anbieter möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

(3) Der Anbieter haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls er eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

(4) Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Anbieters auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Erfurt, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.

(3) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.

 

Stand 01.01.2020